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PSA kann Leben retten!

UVV-Prüfung von Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Prüfung gemäß DGUV-Regeln 112-198/-199 (BGR 198/199)


Dirk Sterna
Sachkundige Person UVV Prüfung von PSAgA.

Haltegurte, Ganzkörpergurte,  Sicherheitsgeschirr  sowie Bandfalldämpfer, Verbindungsmittel, Auffanggeräte, Seile, Karabinerhaken, Bandschlingen und Anschlagseile unterliegen einer jährlichen Revisionspflicht.


Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss nach jeder außergewöhnlichen Beanspruchung, z. B. nach einem Absturz oder bei Zweifeln hinsichtlich des ordnungsgemäßen Zustandes, jedoch mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen (gemäß DGUV-Regeln 112-198/-199) überprüft werden.