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PSA kann Leben retten!

UVV-Prüfung von Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Prüfung gemäß DGUV-Regeln 112-198/-199 (BGR 198/199)


Dirk Sterna
Sachkundige Person UVV Prüfung von PSAgA.

Haltegurte, Ganzkörpergurte,  Sicherheitsgeschirr  sowie Bandfalldämpfer, Verbindungsmittel, Auffanggeräte, Seile, Karabinerhaken, Bandschlingen und Anschlagseile unterliegen einer jährlichen Revisionspflicht.


Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss nach jeder außergewöhnlichen Beanspruchung, z. B. nach einem Absturz oder bei Zweifeln hinsichtlich des ordnungsgemäßen Zustandes, jedoch mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen (gemäß DGUV-Regeln 112-198/-199) überprüft werden.


Als Sachkundiger entscheide ich unabhängig darüber, ob sich die Ausrüstung in einwandfreiem Zustand befindet oder die berufsgenossenschaftlich vorgeschriebene Ablegereife erreicht ist. Die Materialprüfung basiert auf dem Grundsatz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Grundsatz 312-906). Die Herstellervorschriften sind ebenfalls zu befolgen und  zu dokumentieren. Bei der Prüfung ist auch auf die Lesbarkeit der Produktkennzeichnung zu achten.


In der Regel ist (herstellerabhängig) bei Auffanggurten nach max. 6-8 Jahren die Ablegereife erreicht und bei Verbindungsmittel nach 4-6 Jahren. 


Es geht um Sicherheit, denn PSAgA kann Ihr Leben retten!